Wort davor: Grundmark
Grundmarkung
Grundmarkung (I)
Erklärung:
Grenzstein.
- Belegtext:
waßerlei irrungen zwischen zwei herrn unterthanen deren grundmarchungen halber sein, die sollen dieselbe grundobrigkheiten selbst ... abhandeln
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 171 § 2
- Belegtext:
die walt- und auforster auch fuescher [sollen] auf die herrschaftliche grunt- und fueschmarchung fleissige acht haben
Datierung: 1724
Fundstelle: ÖW. IX 851
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Grundmarkung (II)
Erklärung:
Grenzfestsetzung.
Wort danach: Grundmauer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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