Wort davor: gründlich
grundliegend
Erklärung:
auf dem Grund und Boden ruhend oder aus ihm bestehend.
- Belegtext:
ihr habt ... guet wissen, wellicher massen ... die geistlicheit ... die güetter, so die weltlichen verkauffen ... baß dann andere zu bezahlen ... stathaft sein, darauß gevolgt ist, das grosser theil gründtligender, auch anderer gült und güetter under sie kommen
Datierung: 1598
Fundstelle: KrainLHdf. 1598 Bl. 85r
Wort danach: Grundloch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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