Wort davor: grundherrlich
Grundherrlichkeit
Erklärung:
wie Grundherrschaft.
- Belegtext:
in welchen [Jahrgedingen] sie schuldig ... sein, derselben ihren ehrw. u. gn. alle desso orts tragende grondtherrlichkeit, wie auch dem vogtherrn ihre angebührende gerechtigkeit zu weisen
Datierung: 1583
Fundstelle: LuxembW. 484
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
daß ... denen grundherren über die unter ihre grundherrlichkeit ligende häuser und grundstücke bei veranderung derer possessorum gewisse jura und laudemia ... einzunehmen concediret
Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. V 71
- Belegtext:
ob die robatt ein eigentlicher effectus der grundherrlichkeit seie
Datierung: 1753
Fundstelle: Chorinsky,Mat. IV 167
Wort danach: Grundherrschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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