Wort davor: Grundherrin
grundherrlich
Erklärung:
den Grundherrn (II) betreffend, ihm zustehend, von ihm herrührend.
- Belegtext:
das man die grundherrlichen säz bishero für die beste und unwiedertreibliche versicherung gehalten
Datierung: 1601
Fundstelle: Hüttner,TacHyp. II 36
- Belegtext:
wiewohlen dieses alles [Vollstreckung in Grundstücke] mit vorbehalt der grundherrlichen jurium ... beschehen solle
Datierung: 1717
Fundstelle: CAustr. III 901
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
das grundherrliche einstandrecht gleichwie das burgerliche bei burgerlichen häusern
Datierung: 1752
Fundstelle: Chorinsky,Mat. V 13
- Belegtext:
imperium merum oder landgerichtliche obrigkeit und imperium mixtum oder grundherrliche obrigkeit
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 114
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
hat der grundherr um seine grundherrlichen forderungen ... auf des unterthans gerechtigkeit ... ein stillschweigendes unterpfand
Datierung: 1753
Fundstelle: CJBavJud. XX § 5
Faksimile (Abschnittsbeginn)
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Grundherrlichkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten