Wort davor: Grundgerechtigkeit

Grundgericht

Grundgericht (I)
Erklärung: grundherrliches (niederes) Gericht.

Grundgericht (II)
Erklärung: Gebiet desselben.

Wort danach: Grundgerichtsbarkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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