Wort davor: Grundgeld
Grundgelderverschreibung
- Belegtext:
es soll forthin üblich sein, jährlich zu lichtmess die waisenbücher und deren gelder nach gehaltener gemein- und grundgelderverschreibungen bei gericht verschrieben werden, alles in zinsen und guter ordnung zu erhalten
Datierung: 1702
Fundstelle: ZMährSchles. 10 (1906) 280
Wort danach: Grundgenieß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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