Wort davor: Grundgefälle
Grundgefängnis
Erklärung:
Gefängnis des sogenannten Ingelheimer Grunds.
vgl.
Grund (A IV 2).
- Belegtext:
dass kein flecken des Ingelheimer Grundt keinen sollen in ire gefangknusz legen, den umb leiben und leben anzufassend, sundern sollen denselben alsobalt nach Nider-Ingelheim ins grundt gefengknus legen
Datierung: 1598
Fundstelle: ArchHessG.2 3 (1904) 392
Wort danach: Grundgeld
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