Wort davor: Grundsgebrauch
Grundgebung
Erklärung:
Bauplatzanweisung.
- Belegtext:
daß keiner ... kein einig gebäu ... ohne ... besichtigung und grundgebung des verordneten waldamtmanns fürnehmen [soll]
Datierung: 1592
Fundstelle: Lahner,Samml. 588
Wort danach: Grundgefälle
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