Wort davor: Grundfeste

grundfesten

grundfesten (I)
Erklärung: begründen.

grundfesten (II)
Erklärung: urkundlich festlegen.
vgl. grundfestigen, 1Handfeste.

Wort danach: grundfestigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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