Wort davor: Grunderbstelle
Grunderbstück
- Belegtext:
die grundterbstügkh, so durch testament oder ander weg der geistlichait ... geschafft und geordnet werden, sollen dieselbn grundt und erbstügkh durch einen ersamn rat geschätzt und wider in die gemain verkhaufft werdn
Datierung: 1507
Region/Autor/Textsorte:
Ödenburg
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 14
Wort danach: Grundertrag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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