Wort davor: Grundeigentum
Grundeigentümer
- Belegtext:
wenn aber der grundeigenthümer oder besitzer dergleichen ... kleestücke nicht grün abfüttern ... läßt
Datierung: 1783
Fundstelle: Scotti,Trier III 1330
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 769
Wort danach: Grundeigentümerin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten