Wort davor: grundeigen
Grundeigentum
Grundeigentum (I)
Erklärung:
Grundherrschaft.
Grundeigentum (II)
Erklärung:
Besitz an Grund und Boden.
- Belegtext:
"so lange Deutschland kein Grundeigenthum kannte, ..., bedurfte es auch keines rechtlichen Unterschiedes unter mündigen und unmündigen"
Datierung: 1803
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht II 371
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 769
Wort danach: Grundeigentümer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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