Wort davor: grundeigen

Grundeigentum

Grundeigentum (I)
Erklärung: Grundherrschaft.

Grundeigentum (II)
Erklärung: Besitz an Grund und Boden.

Wort danach: Grundeigentümer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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