Wort davor: Grunder?
1Grunderbe
1Grunderbe (I)
Erklärung:
Erbe von Grund und Boden.
1Grunderbe (II)
Erklärung:
Universalerbe.
1Grunderbe (III)
Erklärung:
Grundbesitzer.
- Belegtext:
die ledige plätze, da zuvor hoch gewälds gestanden, sollen ... durch die grunderben mit jungen eychen- und büchbäumen besetzt ... werden
Datierung: 1720
Fundstelle: Scotti,Trier II 844
Wort danach: 2Grunderbe
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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