Wort davor: Grunddienstanlage

Grunddienstbarkeit
Erklärung: Belastung eines Grundstücks zugunsten einer fremden Person oder eines anderen Grundstücks.
vgl. Grundpflicht, Grundpflicht,

Wort danach: Grunddienstzins

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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