Wort davor: Grundbuße
Grundbußenherr
Erklärung:
Bezieher der Grundbußen.
- Belegtext:
erkennet zu haben ... einen herrn zu Berpurg ... einen hoch-grundt-hoff und grundt-bus-schutz und schirmherrn
Datierung: 1581
Fundstelle: LuxembW. 119
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Wort danach: Gründchen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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