Wort davor: Grundbuchschuldner
Grundbuchtaxe
Erklärung:
Gebühr für Grundbucheinträge.
- Belegtext:
wahrgenommen, daß ... mit reichung der grundbuchstaxen ein ... unterschied gehalten
Datierung: 1679
Fundstelle: TractIurIncorp. IV § 26
- Belegtext:
gebühret dem dorfrichter außer der grundbuechtaxe anmeld- oder übergabgelt von ieder gewöhr
Datierung: 1685
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 375
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
accedit, das die grundbuchs- und andere canzleytäxen ohnedem von geringer ertragnus, nicht desto weniger aber die hierzu nöthige beamte mit zulänglicher besoldung ... erhalten werden müssen
Datierung: 1714
Fundstelle: Hüttner,TacHyp. I 43
Wort danach: Grundbuchverwalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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