Wort davor: Grundbuchrichtigkeit
Grundbuchschein
Erklärung:
Bescheinigung über einen Grundbucheintrag.
- Belegtext:
wo man wegen des werths ... des onerirenden ... grundstücks anstehet, den satz und fürmerckung auf des darleihers gefahr ... auszufertigen und darüber die gewöhnliche grundbuchsscheine zu ertheilen
Datierung: 1713
Fundstelle: CAustr. III 691
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Wort danach: Grundbuchschuldner
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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