Wort davor: Grundbuchrichter
Grundbuchrichtigkeit
Erklärung:
Grundbucheintrag.
- Belegtext:
die gebührente grundbuechsrichtigkeith in allen zu pflegen sich erbotten
Datierung: 1698
Fundstelle: Chorinsky,Mat. I 33
- Belegtext:
sollen ... die richter alle kauf und verenderungen der behausten güeter ... hochgnädiger herrschaft anzaigen, damit hiervon die gruntbuechsrichtigkeiten gepflogen und nicht verhalten werden mögen
Datierung: 1717
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 69
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Wort danach: Grundbuchschein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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