Wort davor: grundbüchlich
Grundbuchnotel
Erklärung:
vorläufiger Eintrag ins Grundbuch.
- Belegtext:
was für streit und irrungen wegen der sogenannten grundbuchsnoteln und nachrichtlichen fürmerckungen in gegenhaltung der wircklichen sätze und realfürmerckungen sich ereignen
Datierung: 1713
Fundstelle: CAustr. III 691
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Wort danach: Grundbuchordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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