Wort davor: Grundbüchlein
grundbüchlich
- Belegtext:
die grundbüchliche vormerkungen, lat. publicae et judicales hypothecae eingeführet
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 329
Faksimile
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- Belegtext:
unter die herrenforderungen zehlen wir sonderlich die grundbüchlichen gebührnussen
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Hüttner,TacHyp. I 310
Wort danach: Grundbuchnotel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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