Grundbuchhändler Erklärung:mit der Führung des Grundbuchs beauftragter Beamter.
Belegtext:
von denen behaußten gütern ... ohne vorwissen unsers vitzdomb oder unsers jederzeit bestelten grundbuchhandlers ... zu verkauffen ... sich unterstanden Datierung: 1660
Fundstelle:CAustr. I 439
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