Wort davor: Grundbuchfall
Grundbuchgabe
- Belegtext:
von seiten der k.k. herrschaft von allen grundzüns oder sonstigen grundbuchsgaben ... durch drei nacheinander folgende jahre gänzlichen frei sein
Datierung: 1755
Region/Autor/Textsorte:
Wien
Fundstelle: Franz,Bauerntum II 220
Wort danach: Grundbuchgebühr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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