Wort davor: Grundbuch
Grundbuchbediente
Erklärung:
mit der Führung des Grundbuchs Beauftragter.
- Belegtext:
die amts- und grundbuchsbediente oder auch die creditores ... ohnmöglich dahin zu verhalten seyn werden, das sie nicht den geheimbisten statum ihres debitoris entdecken
Datierung: 1731
Fundstelle: Hüttner,TacHyp. II 97
Wort danach: Grundbuchbesitzung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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