Wort davor: Grundbirnzehnt
Grundboden
Erklärung:
Zusammenziehung aus Grund und Boden.
- Belegtext:
das ... guot mit grundtpodem und nützlichen früchten ... außrüffen und auffbieten lassen
Datierung: 1518
Fundstelle: Layensp. 99r
- Belegtext:
es soll auch der kastvogt nit gwalt haben ... weder grundboden noch eigenschafft der lüten ... jemant ze verlichen
Datierung: 1550
Fundstelle: Tschudi,ChrHelv. I 10
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 763
Wort danach: Grundbote
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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