Wort davor: Grundsbube

Grundbuch
Erklärung: öffentliches Buch, in das die Grundstücke mit ihren Besitzern, sowie die auf dem Grundstück lastenden Dienste und Abgaben, später auch Belastungen eingetragen werden. Ursprünglich nur in Österreich und Bayern verbreitet, erst im 18. Jh. in Preußen; übertragen auch Grundbuchamt.

Wort danach: Grundbuchbediente

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten