Wort davor: Grundbesitz
Grundbesitzer
- Belegtext:
wann ein grundbesitzer von selbigem [Besitz] niemalen durch gleiche zeit von 40 jahren um zehendswillen etwas ... bezahlt hätte
Datierung: 1696
Region/Autor/Textsorte:
Lugano
Fundstelle: ZSchweizR.2 29 (1910) 182
- Belegtext:
kommts aber zum zahlen, so gibt der grundbesitzer den gerichten und dem schreiber 6 kr., sinds aber fremde, das doppelte
Datierung: 1702
Fundstelle: ZMährSchles. 10 (1906) 280
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 759
Wort danach: Grundbesitztum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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