grummetpflichtig
Erklärung:
ist eine Wiese, auf der nur die Heuernte dem Eigentümer zusteht, während die Grummeternte einer Gemeinschaft gehört, die es in Losen verteilt.
vgl.
Grummetlos.
Wort danach: Grummetträger
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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