Wort davor: Grummetgrund

Grummetlos
Erklärung: Anteil an dem Recht einer Gemeinschaft auf den zweiten Schnitt auf Wiesen, die Dritten gehören.
vgl. grummetpflichtig.

Wort danach: Grummetmacher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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