Grüblein (I) Erklärung:Werkzeug zum Aufgraben (des Weinbergs).
Belegtext:
wo er es [das ihm durch Abpflügen entzogene Land] nit suechet mit dem pflueg, so mag der das zu gleicher weiß nemen zu sant Jörgen tag mit dem grüeblein
oder in ärn mit dem knopf [das heißt er hält sich an der Ernte, die auf dem abgepflügten Teil gewachsen ist, schadlos] Datierung: 1577
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle:ÖW. XI 208
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