Wort davor: Grubenzins

Gruber

Gruber (I)
Erklärung: Weinbergsarbeiter, der insbesondere Setzlinge einpflanzt.

Gruber (II)
Erklärung: Besitzer eines Weinkellers.

Wort danach: Gruberlohn

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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