Wort davor: Grubenmeister
Grubenrechnung
Erklärung:
Abrechnung über den Bergwerksbetrieb.
- Belegtext:
gleichwohl die einsicht in die grubenrechnungen einem vorgesetzten berg-amt die zur leitung des gruben-haushaltes nöthige kenntniß vom gange desselben verschaffen muß
Datierung: 1786
Region/Autor/Textsorte:
Kleve-Mark
Fundstelle: Rabe,PreußG. I 7 S. 500
Wort danach: Grubenrechnungsbediente
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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