Wort davor: Grübelung
Gruben
Erklärung:
eine besondere Weinbergsarbeit [siehe SchweizId. II 696].
vgl.
Gruber (I).
- Belegtext:
wann also einer seinen weingarten ... zu rechter zeit, alß von st. Geörgi das erste hauen und schneiden, daß grueben vor st. Urbanstag ... nit verrichten, sondern ein jahr ohne
arbeit stehen laßen ... wuerde, derselbe weingarten ist der herrschaft ... verfallen
Datierung: 1670
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. XI 143
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Gruben (Spiegelstrich 1)
Erklärung:
als Fronarbeit.
Wort danach: Grubenamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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