Wort davor: Grubengericht
Grubengewerke
Erklärung:
Bergwerksteilhaber.
- Belegtext:
seyn die lehnschafter ihren haupt- oder grubengewercken alles das, was auf der belehnten gruben ... gewonnen ... wird, den halben theil zu geben schuldig
Datierung: 1698
Fundstelle: Span,Bergsp. 291
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Wort danach: Grubenhauptbefahrung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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