Belegtext:
[wenn ein Erbstollen noch tiefer angesetzt werden kann als geplant, so ist] keine erbstollensverleihung, sondern allein eine gemeine grubensgerechtigkeit zu verleihen Datierung: 1731
Region/Autor/Textsorte:
Schwarzwald
Fundstelle:VorderöstBO. S. 72
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