Wort davor: Grubenbediente

Grubenbefahrung
Erklärung: Besuch eines Bergwerks, insbesondere zu Aufsichtszwecken.
vgl. Grubenhauptbefahrung.

Wort danach: Grubenbesitzer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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