Wort davor: Großreichstifter
Großrichter
- Belegtext:
ban(n)us ... bedeutet eigendlich einen groß- oder oberrichter
Datierung: 1697
Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 511
- Belegtext:
herr criminalrath und grosrichter
Fundstelle: NWestfMag. 1 (1789) 1/2 S. 168
Wort danach: großsammenthaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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