Wort davor: Großmuhme
Großmutter
- Belegtext:
halff brodere unde halff sustere de sint neger wen grote vader unde grotemoder
Datierung: 14. Jh.
Fundstelle: Hach,LübR. 265
Faksimile
- Belegtext:
groß vater und großmutter und eynes kyndes vater bruder adir swester ... sind gleich nohe erbe zcu nemen
Datierung: 1435/54
Fundstelle: DanzigSchB. 16
- Belegtext:
[für einen Verwandten darf ein Weib im Prozeß nicht auftreten,] es were denn mutter oder grosmutter, so die als vormündin für kemen
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 29
- Belegtext:
grootmoedere
Datierung: 1611
Fundstelle: CoutGand II 488
- Belegtext:
der soll denselben todten menschen ehrben, uszgenommen ein groszmuter oder anna mag nit eerben
Datierung: 1620
Fundstelle: GrW. IV 295
Faksimile
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 571
- Fundstelle: Lexer I 1096
Wort danach: großmütterlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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