Wort davor: Großmarschall
Großmeister
Großmeister (I)
Erklärung:
Titel des Oberhauptes geistlicher Ritterorden.
- Belegtext:
es haben sich in diesen orden auch große herrn ... begeben ... haben einen obersten unter jnen, den sie hoch- oder grosmeister nennen
Datierung: 1591
Fundstelle: Spangenb.,Adelsp. I 329
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
"1586 ... der Betrag wird genehmigt durch den großmeister des Deutschordens in deutschen und welschen Landen, Erzherzog Maximilian"
Fundstelle: MittBadHistK. 14 (1892) 74
Großmeister (II)
Erklärung:
bei anderen ordensartigen Gesellschaften.
Großmeister (III)
Erklärung:
bei Innungen.
Großmeister (IV)
Erklärung:
Verwalter des Deichwesens.
- Belegtext:
dat met den eersten zullen gedaen worden de respective rekeningen van ... N. grootmeesters van de dry wateringen
Fundstelle: Stallaert I 540
Wort danach: Großmeistertum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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