Wort davor: Großköter
Großkrämer
- Belegtext:
der unterschied zwischen groß- und kleinkrämern besteht hier nur in dem, dass jener mit aller schnitt- und spezereywaare, dieser aber weder mit tuch- und
seidenwaare noch mit zucker und kaffee handeln darf
Datierung: 1796
Fundstelle: Hübner,ErzstSalzb. II 433
Wort danach: Großkreuz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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