Wort davor: Großhalfensteil
Großhandel
Erklärung:
erst der Handel en gros, später im Sinne: ins Große gehend, in großem Umfang.
- Belegtext:
der großhandel wird einem jeden, der sich auf kaufmannschaft alhier in Reval bürger- und häuslich niedergelassen, ... so wohl mit allerhand waaren als auch mit getreidig freigegeben
Datierung: 1679
Fundstelle: RevalStR. I 379
Faksimile
- Fundstelle: DWB. IV 1, 6 Sp. 540
Wort danach: Großhändler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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