Wort davor: Großgevollmächtigte

Großgraf

Großgraf (I)
Erklärung: gelegentlich für den reichsständischen deutschen Grafen.

Großgraf (II)
Erklärung: für den ungarischen Palatinus.

Wort danach: Großgroschen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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