Wort davor: Großgenanne
Großgericht
vgl.
groß (VII).
- Belegtext:
R. kauft ... daz grozz geriht datz Prugk und daz gericht datz Düren
Datierung: 1344
Region/Autor/Textsorte:
Dachau
Fundstelle: Rockinger
- Belegtext:
daß alhier järlich zwei oder ... drei ordinari statt- und großgericht ... geholten werden, welche große oder auch andere gemeine oder kaufgericht allein in ihrer churf ... gn. ... namen ... behögt
Datierung: 1668
Fundstelle: Buchen 1094
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- Belegtext:
"das "groß" und "klein gericht", zwei Gerichte im alten Zug, von denen das erste aus dem Ammann und 8 Rechtsprechern ... bestand"
Fundstelle: SchweizId. VI 342
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Wort danach: Großgesandte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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