Wort davor: Größel
Großeltern
- Belegtext:
vater und mutter und die großeltern können in jrer kinder sachen ... nicht gezeugen
Datierung: 1541
Fundstelle: König,Proz. 82
- Belegtext:
sollen auch kindskinder in der großen eltern guetter ... an statt ihrer eltern erbtheilung neben ihren vettern erlangen
Datierung: 1567
Fundstelle: ZittauStR. 120
Faksimile
- Belegtext:
alsdan sein die groß-eltern näher zu erben befugt als vaters bruder und schwester
Datierung: 1583
Fundstelle: HadelnLR.(Pufendorf) III 14
Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1583
- in DRQEdit
- Belegtext:
kinder seynd ihrer eltern näheste erben, kindeserben erben ihrer großeltern güther nebenst den kindern in vierten glied
Datierung: 1661
Fundstelle: WursterLR. I 5 § 1
Wort danach: größen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten