Belegtext:
sind ... in mindesten befugt, mit ernanten wahren ins große zu handeln Datierung: 1678
Fundstelle:MagdebKauflBrüdersch. Art. 33
Belegtext:
keine andere waaren als spezereien ins klein zu verkaufen; andere sachen aber mögen sie wohl in der 14-tägigen frist ins grosz verkaufen Datierung: 1679
Fundstelle:RevalStR. II 383
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