Wort davor: Großchen
Großding
- Belegtext:
in den grosding, welches man in gemein auch sonsten das stadt-recht nennet, werden ... gehandelt alle bürgerlichen sachen außer das, was in kleinding gehöret
Datierung: 1760
Fundstelle: Hellfeld III 1784
Wort danach: Großdutzend
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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