Großavanturvertrag, Großavanturkontrakt
Erklärung:
entgeltliches (Pfand-)Darlehen in Geld oder Waren, auf Seegefahr des Gläubigers aufgenommen durch einen Ladungsbeteiligten, namentlich vor Reisebeginn, ein Fall von "uneigentlicher Bodmerei";
vgl. Guidon de la mer Kapitel 18; 1680 Marseiller Gewohnheitsrecht II 13/ZHR. 71 S. 532, 534; frz. Code comm. 311; Ord. de Bilbao 1737 Kap. 23; span. Cod. comm. 1829 Art. 812 und 1885 Art. 719.
sprachliche Erläuterung:
zu französisch contrat à la grosse aventure, spanisch contrato de gruesa (a)ventura, doch deutsch mit verengter Bedeutung.
Wort danach: Großballei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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