Wort davor: Grusink
1Gruß
sprachliche Erläuterung:
altfriesisch gret.
vgl.
Gruse (I).
1Gruß (I)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch: Worte oder Gebärden, die Achtung und Wohlwollen ausdrücken.
1Gruß (I 1)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
das er vor vindschaft gegen im getragen het und im verzigen oder verseit die worter des grusses
Datierung: 1347
Fundstelle: SchlettstStR. 40
Faksimile
- Belegtext:
alls ich den grues anhueb zu sagen
Datierung: 1553
Fundstelle: FRAustr. Abt. I 1 123
1Gruß (I 2)
Erklärung:
in der Anredeformel von Urkunden, wohl nur an Gleichgestellte oder Untergebene.
- Belegtext:
unse gunst und fruntlichen groz vor, ir lyben andechtigen und getruwe
Datierung: 1386
Fundstelle: Bauer,WaldeckWB. 301
- Belegtext:
unsern vruntlichen grus czu vor, lieber her gebiteger
Datierung: 1401
Fundstelle: CDPruss. VI 111
DjVu-Faksimile
- digitalisiert von "Kujawsko-Pomorska Digitale Bibliothek"
- Belegtext:
schultheis und rhat zu Bern, unsern gruß zuvor, ersammen lieben getrüwen
Datierung: 1537
Fundstelle: AarauStR. 202
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
wir N. entbieten allen ... unsern haupt- und amtleuten ... unsern gruß und fügen euch zu wissen
Datierung: 1559
Fundstelle: Moser,KreisAbsch. I 124
- Belegtext:
von gottes gnaden, wir J.G., hertzog zu Sachsen, ... entbieten ... allen ... grafen, herren ... und sonsten allen unsern unterthanen ... unsern gruß, gnade und geneigten willen
Datierung: 1634
Fundstelle: CAug. II 1 Sp. 545
1Gruß (I 3)
Erklärung:
"der eidgenössische Gruß: feierliche Eröffnung der allgemeinschweizerischen Tagsatzung sowohl, als die Anrede eines jeden Deputierten der Schweizerkantone bei derselben"
SchweizId. II 812.
1Gruß (II)
Erklärung:
formelhafte Begrüßungsworte, die der wandernde Handwerksgeselle von dem letzten Meister mitbekommt, um sich am neuen Arbeitsorte als zünftig auszuweisen.
vgl.
Handwerksgruß.
- Belegtext:
das ist ein gruß, wie ein itzlicher geselle grüßen soll; wenn er von ersten zu der hütte eingehet, so soll er also sprechen: gott grüße euch, gott weyse euch, gott lone euch, euch
oebermeister erwiderung, pallirer und euch hübschen gesellen
Datierung: 1462
Region/Autor/Textsorte:
Rochlitz
Fundstelle: Wissell,Hdw. II 373
- Belegtext:
bald ein fremder gsell her ist komen ... vnd (den örttenmeistern) ... er sein grueß bekentth
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: MittGMus. 2 (1887/89) 77
- Belegtext:
den meistern auferleget, das sie den gesellen altem brauche nach den grusz mitgeben und sie an ihrer wanderschaft nicht hindern sollen
Datierung: 1616
Region/Autor/Textsorte:
Breslau
Fundstelle: ZDPhil. 59 (1935) 119
- Belegtext:
dass der M. D. die noch übrige (zeit) nach handwerksbrauch ohne eröffnung des gruess ... bei seinem lehrmeister gar auszudienen [habe]
Datierung: 1714
Region/Autor/Textsorte:
Konstanz
Fundstelle: ZGO.2 9 (1894) 207
- Belegtext:
die handwercksgesellen sollen zum fechten ... nicht admittiert werden, sie seyen dann des grusses und ihrer profession halber examiniert
Datierung: 1717
Fundstelle: BernMand. XII 21
- Belegtext:
ingleichem so halten sie auch auf ihre handwerksgrüsse, läppische redensarten und dergleichen ungereimte dinge so scharf, daß derjenige, welcher etwa in ablegung oder erzehlung dererselbigen nur ein wort
oder jota fehlet, sich alsobald einer gewissen geldstraffe untergeben, weiter wandern oder wohl öfters einen fernern weg zurück lauffen und von dem ort, wo er hergekommen, den gruß anderst holen muß
Datierung: 1731
Region/Autor/Textsorte:
Reichsschluß
Fundstelle: CJOpif. 17
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
der mißbrauch, das die gesellen auf besondere ceremonien, complimente und grüsse bestehen, soll durchaus nicht geduldet werden
Datierung: 1765
Region/Autor/Textsorte:
Braunschweig
Fundstelle: CJOpif. 202
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
sollte aber der gesell sich deßen weigeren, [so soll] er alsdann gehalten seyn, von dem meister den gruß und gute nacht zu nehmen, mithin außerhalb der stadt arbeit zu suchen
Datierung: 1773
Fundstelle: TrierWQ. 670
1Gruß (III)
Erklärung:
peinliche Klage, Ansprache.
Wort danach: 2Gruß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten