Wort davor: Grusink

1Gruß
sprachliche Erläuterung: altfriesisch gret.
vgl. Gruse (I).

1Gruß (I)
Erklärung: wie neuhochdeutsch: Worte oder Gebärden, die Achtung und Wohlwollen ausdrücken.

1Gruß (I 1)
Erklärung: allgemein.

1Gruß (I 2)
Erklärung: in der Anredeformel von Urkunden, wohl nur an Gleichgestellte oder Untergebene.
1Gruß (I 3)
Erklärung: "der eidgenössische Gruß: feierliche Eröffnung der allgemeinschweizerischen Tagsatzung sowohl, als die Anrede eines jeden Deputierten der Schweizerkantone bei derselben" SchweizId. II 812.

1Gruß (II)
Erklärung: formelhafte Begrüßungsworte, die der wandernde Handwerksgeselle von dem letzten Meister mitbekommt, um sich am neuen Arbeitsorte als zünftig auszuweisen.
vgl. Handwerksgruß.
1Gruß (III)
Erklärung: peinliche Klage, Ansprache.

Wort danach: 2Gruß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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