Wort davor: Grenzzeichen

Grenzzoll

Grenzzoll (I)
Erklärung: an der Landesgrenze erhobener Ein- oder Ausfuhrzoll.
Grenzzoll (II)
Erklärung: die diesen Zoll erhebende Stelle.

Wort danach: Grenzzollamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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