Wort davor: Grenzzeichen
Grenzzoll
Grenzzoll (I)
Erklärung:
an der Landesgrenze erhobener Ein- oder Ausfuhrzoll.
- Belegtext:
den geordneten grentzzoll ... denen verordneten mautnern und zolleinnehmern an den grentzen bemeldtes marggrafthums ... entrichten
Datierung: 1623
Fundstelle: CAug. II 2 Sp. 389
Grenzzoll (II)
Erklärung:
die diesen Zoll erhebende Stelle.
- Belegtext:
in denen gränzzollen dargegen solche veranstaltung, daß unter keinem vorwand von weisser erde etwas außer landes gehen könne, getroffen werden solle
Datierung: 1732
Fundstelle: CAug. III 2 Sp. 7
Wort danach: Grenzzollamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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