Wort davor: Grenzrat

Grenzrecht

Grenzrecht (I)
Erklärung: Gastgericht.

Grenzrecht (II)
Erklärung: Brauch bei Bestimmung einer Grenze.

Wort danach: Grenzreiter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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