Wort davor: Grenzrat
Grenzrecht
Grenzrecht (I)
Erklärung:
Gastgericht.
- Belegtext:
solcher rechte ist eins bey vns das gast- oder grantzrecht welchs aus mancherley orten als vnterschiedlichen gräntzen besetzt wird
Fundstelle: BöhmStR. 1614 Kap. III A 43
Grenzrecht (II)
Erklärung:
Brauch bei Bestimmung einer Grenze.
- Belegtext:
H.F. hat disen grenitzstain selbst bekreftiget mit dem grenitzrecht ... das er mit eigner hand hat diese drei personen von T. auf dem ersten grenitzstein mit rutten gestrichen
Datierung: 1578/1601
Fundstelle: TrautenauChr. 266
Wort danach: Grenzreiter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten