Wort davor: Grenzpostierung
Grenzpostmeister
- Belegtext:
der colligirende oder gräntzpostmeister ist gehalten, wann ein geld- oder ander kostbares paquet in denen aufm postwagen verfertigten kasten nicht raum hat, selbiges an einem bequemen
ort mit dem post-ambts-siegel deutlich zu bedrucken
Datierung: 1712
Fundstelle: CCPrut. III 144
Wort danach: Grenzprotokoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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